Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Langerwehe, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gem. § 16 Abs. 3 der Hauptsatzung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus der Gemeinde Langerwehe, Schönthaler Straße 4, vollzogen. Zeitgleich werden sie hier auf dieser Seite veröffentlicht.