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Gemeinde Langerwehe

Fischereischeine

Beschreibung

Ein gültiger Fischereischein ist erforderlich, um angeln zu dürfen; das heißt, wer die Fischerei bzw. das Angeln ausübt, muss Inhaber eines Fischereischeines sein. Der Fischereischein darf nur Personen ausgestellt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Den Fischereischein gibt es für Personen ab dem 14. Lebensjahr nach erfolgreich abgeschlossener Fischereiprüfung. 

Den Jugendfischereischein gibt es für Personen vom 10. bis zum 16. Lebensjahr. Er ermöglicht das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers. In diesem Fall ist das Ablegen der Fischereiprüfung nicht nachzuweisen.

Bei Verlust des Fischereischeins stellt das Bürgerbüro einen Ersatzfischereischein aus.

Bereits ausgestellte Fischereischeine können bis zu einer Gesamtgültigkeitszeit von 10 Jahren verlängert werden. Danach ist ein neuer Fischereischein auszustellen und somit auch ein neues Passfoto vorzulegen.

Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Außerdem ist ein Mindestalter von dreizehn Jahren vorgeschrieben.

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind beim Kreis Düren anzufordern. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com
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