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Gemeinde Langerwehe

Schornsteinfegerangelegenheiten

Beschreibung

Der Gesetzgeber hat das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem 01.01.2013 kommt der Schornsteinfeger nicht mehr unaufgefordert.

Für folgende nicht hoheitliche Aufgaben können Sie jetzt einen Schornsteinfegerbetrieb frei wählen:

  • Kehren und Überprüfen Ihrer Feuerungsanlage
  • Messen der Abgaswerte

Hinweis:
Folgende hoheitlichen Aufgaben werden weiterhin durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt:

  • Abnahme Ihrer Feuerungsanlagen
  • Feuerstättenschau
  • Führung des Kehrbuches

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay.com
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